Sonntagsöffnung: Argumente
Es gibt viele gute Gründe...
Was spricht für die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen? Wieso profitieren Bürger, Filmkultur und Wirtschaft davon? Hier finden Sie Antworten.
Die Verbraucher wollen die Sonntagsöffnung
Videothekenkunden entscheiden über das Ausleihen von Videos spontan. Fast 30 Prozent der Sonntagskunden nutzen die Videotheken meist nur an diesem Tag. Der Sonntag ist zum drittwichtigsten Ausleihtag geworden. Besonders Eltern nutzen den Sonntag gerne spontan zum Videothekenbesuch, um gemeinsam mit ihren Kindern einen Film anschauen zu können. Zudem: Viele arbeitende Menschen haben in der Woche oft keine Zeit, sich
Videos auszuleihen. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von Pendlern, die nur noch an den Wochenenden
zuhause ist und sich nur dann einen Film in der örtlichen Videothek
ausleihen kann.
Bundestag und Bundesrat wollen die Sonntagsöffnung
Mit Beratung und Beschlussfassung zum neuen Filmförderungsgesetz durch den Bundestag im Jahre 1998 wurden zugleich Beschlüsse gefasst, die neue Herausforderungen und Verpflichtungen für die Videothekenbranche enthalten. Die gesellschaftlichen Repräsentanten fordern zu einer neuen Sicht auf diesen kulturellen Wirtschaftszweig auf.
Die Öffnung der Videotheken an Sonn- und Feiertagen wird als eine wichtige Maßnahme zur Förderung der gesamten Filmwirtschaft betrachtet.
Die Sonntagsöffnung verbessert das Kulturangebot in kleinen Orten
In Kleinstädten und ländlichen Kommunen, in denen keine Kinos mehr existieren, können die Videotheken den Bedürfnissen der Bürger neue Filme ebenfalls vor der späteren Fernsehausstrahlung zu sehen, entsprechen. Videotheken übernehmen hier die Funktion des nicht mehr existenten Filmtheaters nach dem gemeinsamen Filmerlebnis in der Familie.
Zum Beispiel: Im Freistaat Sachsen haben 15 von 60 Wahlkreisen gar kein Kino oder
nur noch ein Kino mit einem einzigen Saal.
Videotheken sind ein kostengünstiges Kulturangebot für ALLE Bürger
Bildtonträger zu mieten ist die preiswerteste Möglichkeit, aktuelle Medien zu konsumieren. Durch die zusätzlichen Öffnungszeiten wird auch Familien, sozial Schwächeren und Jugendlichen, die Möglichkeit gegeben, kurzfristig preisgünstige Medien zu nutzen, ohne auf teurere Freizeitgestaltung angewiesen zu sein:
Dem gemeinsamen Filmerlebnis einer 4-köpfigen Familie z.B. im Kino mit Eintrittskosten von 25,- bis 35,- Euro steht der Leihpreis eines Videos von 2,50 bis 4,- Euro gegenüber.
Die Sonntagsleihe würde auch Fehlinvestitionen der Bürger vermeiden, wenn diese z.B. für das Wochenende (im Vertrauen auf angesagten Regen) mehrere Filme mieten, die sie dann doch nicht ansehen.
Die Sonntagsöffnung trägt zur Förderung der Filmkultur bei
Die Videobranche zahlt einen umsatzabhängigen Beitrag an die Filmförderungsanstalt (FFA). Die FFA fördert aus diesen Mitteln Produktion, Vorführung und Vertrieb von Filmen aus Deutschland, die Fortbildung von Filmkünstlern sowie die Filmforschung. Ein durch die Sonntagsöffnung erhöhter Umsatz kommt also der Filmkultur in Deutschland zugute. Durch die zusätzlichen Öffnungszeiten finden Filme aus Videotheken zudem mehr Zuschauer.
Die Sonntagsöffnung sichert und schafft Arbeitsplätze
Die Sonntagsöffnung von Videotheken sichert gegenwärtig etwa 25.000 Arbeitsplätze. Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt: Durch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entsteht je Videothek ein neuer Arbeitsplatz, ein Drittel aller neuen Stellen sind Vollzeit-Jobs.
Die Sonntagsöffnung trägt zur verbessert die Wettbewerbsgerechtigkeit
Im Vergleich mit anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind Videotheken im Wettbewerb um die Gunst der Kunden benachteiligt. Während Kinos, Theater, Sporteinrichtungen oder auch Sonnenstudios und Spielhallen an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen, gilt dies für das Kulturangebot der Videotheken nicht.
Auch Fernsehen und Internet haben sonntags keine Sendepause.
Neue Technologien wie Pay-per-View oder Video-on-demand verschärfen die Wettbewerbssituation der Videotheken zusätzlich. Auch Videoautomaten und Internet-Videotheken sind eine neue zusätzliche Konkurrenz.
Gerade die Einrichtung, die beim Verleih von Filmen als einzige noch den direkten Kontakt zu den Kunden hat, wird durch den Gesetzgeber behindert. Videotheken müssen die gleiche Chance erhalten, ihr inhaltlich identisches Angebot ebenfalls an Sonn- und Feiertagen anbieten zu können.
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